Fragen und Antworten

Wer ist betroffen?

Eigentlich jedes Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, wobei praktisch alle Mitarbeiter (Chefs, Ehefrauen, Auszubildende, freie Mitarbeiter, usw.) voll mitgezählt werden und die Verarbeitung von E-Mails ausreichen.

Welche Strafen drohen?

Die Folgen aufgrund von Mängeln im Datenschutz sind beträchtlich. Der Gesetzgeber hat hier empfindliche Bußgelder eingeführt, die weit über den bisher in Deutschland üblichen Beträgen liegen. Es werden Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Der Bußgeldrahmen stellt eine existenzielle Gefährdung für Unternehmen dar.

Risikominimierung durch Knowhow!

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann durch seine Einblicke in eine Vielzahl von Unternehmen, dem täglichen Umgang mit der Problematik Datenschutz sowie ständiger Weiterbildung in diesem Bereich viel schneller als ein interner Datenschutzbeauftragter die erforderlichen Strukturen schaffen, damit es nicht zu Datenpannen und Bußgeldern kommt.

Die Kosten für die Weiterbildung eines internen Beauftragten, die Arbeitszeit, die für seine Tätigkeit im Unternehmen fehlt, der besondere Kündigungsschutz und Fehler, die eventuell durch Unkenntnis mit den neusten Gesetzgebungen erfolgen, sprechen für das Outsourcen dieser Aufgabe.

Sie gewinnen Zeit durch unsere Erfahrung im Datenschutz.